Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH
 
                                                                                                                                                                                                                                              
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           
Leitbild der AWO Kindertageseinrichtungen in Sachsen
                                                                                                                                                                                                              
1) Die Grundlagen unserer Arbeit und unseres Handelns sind das Grundsatzprogramm und
die darin festgelegten Leitsätze der Arbeiterwohlfahrt. Sie kennzeichnen Ziele, Aufgabenverständnis
und Methoden unserer Arbeit. Die Arbeiterwohlfahrt bestimmt ihr soziales und
demokratisches Handeln durch die Werte: Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und
Gerechtigkeit. Diese Werte sollen dazu beitragen, jedem Menschen die gleichen Chancen zu
eröffnen und Teilhabe zu sichern, sein Leben in Würde und Verantwortung frei zu gestalten.

(2) Aus der Verpflichtung des Staates, den gesetzlichen Auftrag der Betreuung, Bildung und
Erziehung von Kindern in Kindertageseinrichtungen zu erfüllen, ergibt sich unser Auftrag. Als
anerkannter Träger der freien Jugendhilfe sind wir ein verlässlicher Partner der sächsischen
Städte und Gemeinden.

(3) Tageseinrichtungen für Kinder gehören zur sozialen Grundversorgung, sie erfüllen den
sozialpolitischen Auftrag des Grundgesetzes, des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und des
Sächsischen Kindertagesstättengesetzes. Wir verstehen uns als ein sozialer Dienstleister und
erbringen durch Betreuung, Bildung und Erziehung einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung
des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Durch
verlässliche und an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Eltern orientierte Angebote, unterstützen
wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir begleiten, unterstützen und ergänzen
die Erziehung des Kindes in der Familie. Damit werden Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit
gefördert.

(4) Unser humanistisches Menschenbild stellt in den Mittelpunkt, dass alle Menschen von Geburt
an über die Potenziale und Fähigkeiten verfügen, ihr Leben in Verantwortung für sich und
andere zu gestalten. Die Tageseinrichtung für Kinder ist die erste Institution, in der Kinder mit
unterschiedlichem kulturellen und sozialen Hintergrund gemeinsam gefördert werden. Akzeptanz
statt Ausgrenzung ist die wichtigste Orientierung für diese Aufgabe.
(5) Unser Ziel ist es, Kindern humane Werte und Lebenskompetenzen zu vermitteln. Diese sollen
sie befähigen, Freude am Leben zu haben, es verantwortlich zu gestalten und mit Veränderungen
und Unsicherheiten umzugehen. Ausgehend von den gegenwärtigen kindlichen Bedürfnissen
ist es uns vor allem wichtig, die notwendigen zukunftsorientierten Kompetenzen zu fördern
und weiterzuentwickeln.

(6) Unsere Tageseinrichtungen stellen das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt.
Im Sinne unserer Grundwerte setzen wir uns insbesondere ein für:
- ein friedliches Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Kulturen,
- die Integration von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft,
- eine gezielte Unterstützung und Förderung von Menschen, die von Armut betroffen oder
von Armut bedroht sind,
- das grundlegende Prinzip der Beratung und Unterstützung der AWO: Hilfe zur Selbsthilfe
- einen bewussten Umgang mit Konflikten und Konfliktbewältigung.

(7) Die Grundeinstellung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist geprägt von der Wertschätzung
kindlicher Bedürfnisse und dem Wissen, dass alle Kinder von Anfang an Grundrechte
haben, die in der UN-Kinderrechtskonvention verankert sind. Unsere Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter stehen engagiert für die gemeinsamen Ziele ein und tragen sie mit. Ihr Selbstbewusstsein
wird durch die Tatsache gestärkt, dass sie gerade Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
unserer Einrichtungen sind.

(8) Wir fördern eine hohe fachliche und menschliche Kompetenz unserer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. Kinder brauchen zur Orientierung und Differenzierung ihrer Wahrnehmung alltagsentsprechende
verlässliche Strukturen, die ihnen für ihre Entwicklung Freiraum und Sicherheit
geben. Dazu brauchen Kinder Erwachsene, die ihr kindgemäßes spezifisches „Erleben der Welt“
ernst nehmen, verstehen und unterstützen, sie vor Gefahren schützen und ihre Meinungen,
Erwartungen und Wünsche berücksichtigen.

(9) Für die Arbeit in unseren Kindertageseinrichtungen bedeutet das, Kinder als eigenständige
Persönlichkeiten ernst zu nehmen und Bildungs- und Erziehungsprozesse zu initiieren, in denen
Kinder ihre Fähigkeiten und Potenziale entfalten können. Ich-Kompetenz, Sozialkompetenz und
Sachkompetenz sind wesentliche Bereiche der Persönlichkeitsentwicklung, die in Tageseinrichtungen
vermittelt werden. Dies schließt ein, den Kindern einen bewussten und sorgsamen
Umgang mit der Natur und den vorhandenen Ressourcen nahe zu bringen.

(10) Als Teil des Gemeinwesens und als Einrichtung der Arbeiterwohlfahrt tragen die Tageseinrichtungen
für Kinder durch ihre Arbeit maßgeblich zur Verbesserung der Lebensmöglichkeiten
der Kinder und ihrer Familien bei, unabhängig von sozialer Schicht, Religion und Nationalität.
Hierzu bedarf es einer Vielzahl unterschiedlicher inhaltlicher Konzepte, die gewünscht sind und
gefördert werden.
Von der Landeskonferenz der Arbeiterwohlfahrt Sachsen
am 7. Februar 2004 in Leipzig verabschiedet